Werbeplakate im Stadtbezirk
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bezirksbürgermeister von Bochum-Wattenscheid, Marc Westerhoff, hat Fragen zur Regelung von Werbeplakaten im Stadtbezirk gestellt. Hintergrund der Anfrage war die Beobachtung von Plakaten an Zäunen und Laternen, die teilweise über längere Zeit hängen bleiben.
Die Verwaltung erläuterte, dass für Plakatierungen auf öffentlichen Verkehrsflächen oder in Anlagen eine vorherige Genehmigung gemäß der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) erforderlich ist. Plakatierungen an privaten Flächen, wie etwa Hauswänden oder Zäunen, sind hingegen genehmigungsfrei, auch wenn sie aus dem öffentlichen Raum einsehbar sind. Der Zeitraum für die Plakatierung ist in der jeweiligen Genehmigung festgelegt; die Entfernung muss spätestens am Ende dieses Zeitraums erfolgen.
Eine regelmäßige Überwachung durch die Verwaltung findet nicht statt, jedoch werden Meldungen über nicht entfernte Plakate geprüft und die Plakate anschließend abgenommen. Bei genehmigten Plakatierungen trägt der Verursacher die Kosten für die Entfernung. Für ungenehmigte Plakate im öffentlichen Raum ist die Entfernung durch den Konzessionsnehmer der analogen Außenwerberechte geregelt. Dieser kann die anfallenden Kosten beim Verursacher geltend machen, sofern dieser ermittelbar ist; andernfalls übernimmt der Konzessionsnehmer die Kosten selbst.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
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