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Werbeplakate im Stadtbezirk

20242880 · Antwort der Verwaltung · 03.12.2024 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

↳ Zugehörige Anfrage Werbeplakate im Stadtbezirk · 08.10.2024
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Der Bezirksbürgermeister von Bochum-Wattenscheid, Marc Westerhoff, hat Fragen zur Regelung von Werbeplakaten im Stadtbezirk gestellt. Hintergrund der Anfrage war die Beobachtung von Plakaten an Zäunen und Laternen, die teilweise über längere Zeit hängen bleiben.

Die Verwaltung erläuterte, dass für Plakatierungen auf öffentlichen Verkehrsflächen oder in Anlagen eine vorherige Genehmigung gemäß der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) erforderlich ist. Plakatierungen an privaten Flächen, wie etwa Hauswänden oder Zäunen, sind hingegen genehmigungsfrei, auch wenn sie aus dem öffentlichen Raum einsehbar sind. Der Zeitraum für die Plakatierung ist in der jeweiligen Genehmigung festgelegt; die Entfernung muss spätestens am Ende dieses Zeitraums erfolgen.

Eine regelmäßige Überwachung durch die Verwaltung findet nicht statt, jedoch werden Meldungen über nicht entfernte Plakate geprüft und die Plakate anschließend abgenommen. Bei genehmigten Plakatierungen trägt der Verursacher die Kosten für die Entfernung. Für ungenehmigte Plakate im öffentlichen Raum ist die Entfernung durch den Konzessionsnehmer der analogen Außenwerberechte geregelt. Dieser kann die anfallenden Kosten beim Verursacher geltend machen, sofern dieser ermittelbar ist; andernfalls übernimmt der Konzessionsnehmer die Kosten selbst.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter).

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung)
03.12.2024
kein Ergebnis hinterlegt