Eingabe gem. § 24 GO NRW Essener Straße
20242837 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 27.11.2024 · Tiefbauamt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (CDU, BD)dafür: 10 (SPD, Grüne, UWG:FB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage des Tiefbauamtes sieht vor, einem Antrag zur Umgestaltung der Essener Straße nicht zu entsprechen. Der vorliegende Antrag eines Bürgers regte die Entfernung des Radweges vor Kreuzungsbereichen, eine Verkürzung der Rotphasen sowie die Einrichtung eines Linksabbiegestreifens in die Goldhammer Straße an.
Die Verwaltung begründet den Ablehnungsvorschlag mit sicherheitstechnischen und verkehrsplanerischen Erwägungen. Eine Aufhebung der Radwege vor den Einmündungen würde aus Sicht des Tiefbauamtes die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, da eine Trennung der Spuren für Radfahrer und motorisierten Verkehr notwendig sei. Die bestehenden Ampelphasen seien bereits auf alle Verkehrsbeziehungen hin optimiert; eine Änderung würde die Wartezeiten für Fußgänger sowie den Verkehr aus Nebenstraßen beeinflussen.
Hinsichtlich des geplanten Linksabbiegestreifens wird darauf hingewiesen, dass eine Nutzung des Gleisbereichs den ÖPNV behindern könnte. Sowohl die Verwaltung als auch das Verkehrsunternehmen BOGESTRA lehnen diese Maßnahme ab, da dadurch der Tramverkehr in beiden Fahrtrichtungen beeinträchtigt werden könnte. Die aktuelle Verkehrsführung an dieser West-Ost-Verbindung ist Bestandteil des Radverkehrskonzepts Bochum, welches die Stärkung der Nahmobilität vorsieht.
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