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Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Bochum

20242765 · Antwort der Verwaltung · 27.11.2024 · Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation

↳ Zugehörige Anfrage Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Bochum · 11.09.2024
🟢 Beschlossen 27.11.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (26. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Bochum sowie einen Vergleich mit Nachbarstädten angefragt. Laut einer Antwort des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation lag die Quote in der Kernverwaltung, einschließlich der Zentrale Dienste und der Mitarbeiter des Jobcenters, im Jahr 2023 bei 10,36 Prozent. Damit liegt der Wert über der gesetzlichen Mindestquote von fünf Prozent nach dem Sozialgesetzbuch IX.

Auch bei den Beteiligungsgesellschaften der Stadt Bochum liegen die Quoten über der gesetzlichen Vorgabe. Die USB Bochum GmbH verzeichnete eine Quote von 10,52 Prozent, gefolgt von der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH mit 10,30 Prozent und der Bochum-Gelsenkener Straßenbahnen AG mit 9,71 Prozent. Weitere Werte wurden für die Stadtwerke Bochum Holding GmbH (6,32 Prozent), RAU-Recycling am Umweltpark GmbH (6,45 Prozent), VBW Bauen und Wohnen GmbH (5,41 Prozent) sowie die Bochumer Veranstaltungs-GmbH (5,26 Prozent) gemeldet. Auf die Frage nach einem Vergleich der Quoten mit den Nachbarstädten gab die Verwaltung an, dass hierzu keine statistischen Auswertungen vorliegen.

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Beratungen

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (26. Sitzung)
27.11.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.