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Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Bochum

20242442 · Anfrage · 11.09.2024

↳ Antwort der Verwaltung Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Bochum · 27.11.2024
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Der Ratsmitglied Dr. Carsten Bachert von der CDU-Fraktion hat eine Anfrage an die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Anna Katharina di Bari, gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Bochum.

Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB IX) ist die Stadt Bochum als öffentlicher Arbeitgeber dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Bei einer Unterschreitung dieser Quote muss die Stadt eine Ausgleichsabgabe entrichten. Die CDU-Fraktion regt an, dass die Stadt diese Pflichtquote übererfüllen sollte.

Im Rahmen der Anfrage werden zwei konkrete Fragen gestellt: Erstens wird nach der aktuellen Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Bochum sowie deren Tochterunternehmen gefragt. Zweitens soll ermittelt werden, wie diese Quote im Vergleich zu den umliegenden Nachbarstädten ausfällt.

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Beratungen

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Etat (25. Sitzung)
11.09.2024
kein Ergebnis hinterlegt