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Lärmemission durch Wärmepumpen - Bauordnung

20242630 · Antwort der Verwaltung · 12.11.2024 · Bauordnungsamt

🟢 Beschlossen 12.11.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (37. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die SPD-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage zu Lärmemissionen, Infraschall und Erschütterungen durch Wärmepumpen gestellt. Die Verwaltung teilte mit, dass dem Umwelt- und Grünflächenamt bereits vereinzelte Beschwerden über solche Emissionen vorliegen.

Zuständig für die Feststellung mutmaßlicher Emissionen ist die Untere Immissionsschutzbehörde. Je nach Standort handelt es sich dabei um das Umwelt- und Grünflächenamt oder die Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen. Gemäß der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind Wärmepumpen verfahrensfrei, weshalb keine behördlichen Kontrollen vorgesehen sind. Die Bauherrschaft ist jedoch verpflichtet, sich vor der Installation durch Unternehmer oder Sachverständige bescheinigen zu lassen, dass die Anlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Zur Begrenzung von Emissionen sollen Fachfirmen bei der Aufstellung auf entsprechende Abstände sowie eine geeignete Einhausung oder Dämmung achten. Als Hilfsmittel zur Planung wird ein Online-Assistent des Landes Sachsen angeführt, der Unterstützung beim Schutz gegen Lärm durch stationäre Geräte bietet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 144 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (37. Sitzung)
12.11.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.