Freigabe zum Radfahren auf ausgewählten Strecken in Parks und Grünanlagen auf Grundlage des Antrags “Rahmenbedingungen für Radwege in Parks und Grünanlagen“
20242529 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 03.12.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
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Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Freigabe ausgewählter Strecken in Parks und Grünanlagen für den Radverkehr vorgelegt. Grundlage ist die Prüfung von 65 Vorschlägen, die unter anderem von Verbänden wie dem ADFC sowie aus der Bürgerschaft stammen. Von diesen gelten 48 Streckenvorschläge mit einer Gesamtlänge von etwa 19 Kilometern als umsetzbar, während 11 Vorschläge als nicht umsetzbar eingestuft wurden.
Die bestehende Regelung der Bochumer Sicherheitsverordnung, die das Radfahren in Grünanlagen grundsätzlich untersagt, bleibt bestehen. Ausnahmen werden durch eine eindeutige Beschilderung nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung ermöglicht. Dabei sollen Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege sowie reine Radwege klar voneinander unterschieden werden. Die endgültige Entscheidung über die Freigabe einzelner Wegeabschnisse liegt bei den jeweiligen Bezirksvertretungen.
Die geschätzten Kosten für die Umsetzung aller geplanten Strecken belaufen sich auf rund 700.000 Euro. Für die Jahre 2025 und 2026 ist ein Budget von maximal 450.000 Euro pro Jahr im Rahmen des Ausbaus von Radwegen vorgesehen. Bei baulichen Maßnahmen, wie etwa Wegeneubauten, sieht das Vorlagenkonzept Entsiegelungsmaßnahmen vor, um die klimarelevanten Auswirkungen zu minimieren.
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