Rahmenbedingungen für Radwege in Parks und Grünanlagen – im Bereich Friedhof Bochum Hamme
20242479 · Mitteilung der Verwaltung · 31.10.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Prüfung die Eignung von Radwegen im Bereich des Friedhofs Bochum Hamme bewertet. Hintergrund der Untersuchung war ein Auftrag des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, die Rahmenbedingungen für Radwege in Parks und Grünanlagen zu prüfen und festzustellen, ob eine Nutzung für Radfahrende im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich ist.
Die Ergebnisse der Prüfung zeigen, dass die derzeit zur Sanierung anstehenden Wege nicht für den Radverkehr geeignet sind. Laut Mitteilung des Umwelt- und Grünflächenamtes bietet die Verbindung keinen Mehrwert für das Radwegenetz, da weder neue Ziele erschlossen noch Lücken in bestehenden Verbindungen geschlossen werden. Zudem besteht ein Konfliktpotenzial mit dem Fußverkehr in diesem Bereich. Die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um bauliche Maßnahmen zur Trennung von Fuß- und Radwegen umzusetzen.
Zudem untersagt die Friedhofssatzung der Stadt Bochum grundsätzlich das Befahren von Friedhöfen mit Fahrrädern. Eine Änderung dieser Regelung würde entsprechende Verfahren erfordern. Hinsichtlich einer geplanten Nord-Süd-Radwegverbindung, die Teile des Geländes im östlichen Bereich des Friedhofs betreffen könnte, liegt derzeit keine detaillierte Verlaufsplanung vor. Daher erscheint eine Teilfreigabe oder vorbereitende bauliche Maßnahmen im Zuge der aktuellen Wegesanierungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.
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