Zuschüsse aus bezirklichen Mitteln der Bezirksvertretung Bochum-Mitte
20242441 · Anfrage · 26.09.2024 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I
▶ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage zur Vorlage 20242441 hinterfragt der BSW-Vertreter Herr Ratajczak die Beschlüsse der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 26. September 2024 bezüglich dreier Zuwendungen aus bezirklichen Mitteln. Er weist darauf hin, dass die Förderung unter TOP 1.1 die Bewirtung eines geschlossenen Personenkreises umfasst. Dies widerspreche den Richtlinien für Zuwendungen, wonach nur Veranstaltungen gefördert werden dürfen, die der Gesamtbevölkerung des Stadtbezirtes offenstehen.
Des Weiteren führt Ratajczak an, dass die Anträge für die TOP 1.1 bis 1.3 nicht den Anforderungen des § 4 der Zuwendungsrichtlinien entsprechen, da sie keinen Finanzplan oder eine Einnahmenprognose enthalten. Er merkt an, dass keine Begründungen für Abweichungen von diesen formalen Vorgaben vorlagen. In der Sitzung kommentierte die Bezirksbürgermeisterin die Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung dahingehend, dass diese nach eigenem Ermessen beschließen könne. Ratajczak hält dagegen, dass die Bezirksvertretung als Organ der kommunalen Selbstverwaltung an Recht und Gesetz gebunden sei.
Die Anfrage richtet sich konkret an die Verwaltung mit der Bitte um eine Beurteilung des Zuschusses zur Bewirtung von Eltern im Rahmen des Martinzuges sowie um Klärung der Folgen für die Einhaltung der Zuwendungsrichtlinien und den Gleichheitsgrundsatz.
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