Am Wiesengrund 18 - Bauordnung
20242235 · Mitteilung der Verwaltung · 13.11.2024 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum plant die Erweiterung einer bestehenden Traglufthalle am Wiesengrund 18. Das Vorhaben sieht vor, die bereits für den Winterbetrieb genutzte Halle um den Bereich des Lehrschwimmbeckens zu ergänzen. Ziel ist es, eine witterungsunabhängige Nutzung dieses Bereichs im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April zu gewährleisten.
Das Grundstück liegt im Außenbereich und innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nr. 10 des Landschaftsplanes Bochum-West. Obwohl der regionale Flächennutzungsplan für diese Fläche eine Grünfläche vorsieht, bewertet das Bauordnungsamt das Vorhaben nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches als planungsrechtlich zulässig. Laut der Mitteilung von Annette Nottebom sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen öffentlicher Belange zu erwarten. Die Erweiterung orientiert sich in ihrer Höhenentwicklung an der vorhandenen Bebauung, sodass keine schwerwiegenden Auswirkungen auf den Naturhaushalt befürchtet werden.
Eine abschließende Prüfung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung durch die untere Landschaftsbehörde steht noch aus. Die Verwaltung beabsichtigt jedoch, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen. Das Vorhaben wird dem Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie der Bezirksvertretung Bochum-Südwest zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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