Rückbau von Maßnahmen nach § 3 Absatz 4 Nr. 1 EmoG
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am 18. September 2024 wird über den Antrag mit der Nummer 20242157 beraten. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung Maßnahmen nach § 3 Absatz 4 Nr. 1 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) auf dem Bochumer Stadtgebiet zurückbaut. Dies gilt für Standorte von individuellen Parkplätzen, für die keine Konzession für eine Ladeinfrastruktur erfolgreich vergeben wurde.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die Stadt Bochum in der Vergangenheit rechtliche Möglichkeiten zur Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen beim Parken genutzt hat. Da die Stadt beabsichtigt, diese rechtliche Option künftig nicht mehr in Anspruch zu nehmen und stattdessen potenzielle Anbieter von Ladesäulen für entsprechende Standorte empfiehlt, sollen bestehende Beschilderungen oder Markierungen entfernt werden, sofern keine Konzessionierung für einen Ladesäulenanbieter vorgesehen ist. Der Antrag wurde von den Fraktionen der SPD und der Grünen im Rat gestellt.
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Beratungsfolge
- 18.09.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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