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Rückbau von Maßnahmen nach § 3 Absatz 4 Nr. 1 EmoG

20242157 · Antrag · 18.09.2024

🟢 Beschlossen 18.09.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur - Etat - (35. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am 18. September 2024 wird über einen Antrag zur Rücknahme von Maßnahmen nach dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) beraten. Die Vorlage mit der Nummer 20242157 wurde von Martina Schnell (SPD) und Martina Foltys-Banning (Die Grünen) eingebracht.

Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung bestehende Maßnahmen nach § 3 Absatz 4 Nr. 1 EmoG im Bochumer Stadtgebiet zurückbaut, sofern für den jeweiligen Standort eines Parkplatzes keine Konzession für eine Ladeinfrastruktur erfolgreich vergeben wurde. Damit sollen Beschilderungen und Markierungen entfernt werden, die aktuell nur für Elektrofahrzeuge vorgesehen sind, falls dort kein Ladesäulen-Anbieter durch eine Konzessionierung festgeschrieben ist.

Die Antragstellerinnen begründen das Vorhaben damit, dass die Stadt Bochum entschieden hat, die rechtliche Möglichkeit der Parkplatzbevorrechtigung für E-Fahrzeuge nicht mehr zu nutzen. Stattdessen sollen diese Standorte potenziellen Anbietern von Ladesäulen empfohlen werden. Sofern an einem entsprechend ausgewiesenen Standort keine Konzessionierung für einen Anbieter vorgesehen ist, sollen die entsprechenden Kennzeichnungen aufgehoben werden.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur - Etat - (35. Sitzung)
18.09.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag