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Diskriminierung in Bochum

20242100 · Antwort der Verwaltung · 20.09.2024 · Dezernat IV - Bildung, Integration, Kultur und Sport

↳ Zugehörige Anfrage Diskriminierung in Bochum · 26.06.2024
🟢 Beschlossen 20.09.2024 · Integrationsausschuss -Etat (19. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage Informationen über Diskriminierungsfälle und bestehende Schutzmechanismen in Bochum angefordert. Die Stadtverwaltung teilte mit, dass ihr in den vergangenen fünf Jahren Vorfälle zu sämtlichen Diskriminierungsmerkmalen wie Geschlecht, Behinderung, Alter, ethnischer Zugehörigkeit sowie Religion oder Weltanschauung bekannt waren. Eine präzise Zuordnung sei jedoch aufgrund von Mehrfachdiskriminierung in vielen Fällen nicht möglich.

Als interne Anlaufstellen werden Führungskräfte, die Gleichstellungsbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung sowie der Personalrat genannt. Für Mitarbeitende wird zudem eine vertrauliche psychologische Beratung angeboten. Bei Beschwerden nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) existiert eine zentrale Beschwerdestelle. Die Verwaltung wies darauf hin, dass in schwerwiegenden Fällen personalrechtliche Maßnahmen bis zur fristlosen Kündigung ergriffen werden können.

Nach außen hin arbeitet die Stadt mit verschiedenen Organisationen zusammen, darunter die Servicestellen SABRA und T.O. Hope des Landes NRW sowie die Antidiskriminierungsstelle der Caritas Gelsenkirchen und die Organisation WeAct. Zur Sensibilisierung der Belegschaft setzt die Verwaltung auf ein Fortbildungsprogramm zu Themen wie Gender, Diversity und interkultureller Kompetenz sowie auf Kampagnen wie „Besser miteinander“.

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Beratungen

Integrationsausschuss -Etat (19. Sitzung)
20.09.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.