Mittelabruf ÖPNV-Bedarfsplanung
20241822 · Antwort der Verwaltung · 27.08.2024 · Tiefbauamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat hat die Verwaltung zur aktuellen Situation der ÖPNV-Bedarfsplanung in Bochum befragt. Hintergrund der Anfrage ist, dass die letzte Meldung für den Bedarfsplan an das Land im Jahr 2015 erfolgte und somit Übergangsregelungen für Maßnahmen bis zum Beschluss eines neuen Plans gelten. Die Anfrage umfasste Details zu den Funktionsweisen dieser Übergangsregelungen sowie zur Verfügbarkeit und zum Abruf von Landesmitteln.
Die Verwaltung erläuterte, dass Kommunen keine Mittel für die Erstellung der Bedarfsplanung direkt beim Land abrufen können, da die Aufstellung der Pläne in der Zuständigkeit des Landes liegt. Die Stadt Bochum nimmt als Träger öffentlicher Belange am Prozess teil und kann Vorschläge einbringen. Der Bedarfsplan dient der langfristigen Planung und ist nicht unmittelbar mit Finanzmitteln hinterlegt.
Für Investitionsmaßnahmen von besonderem Landesinteresse können Mittel über die zuständige Bewilligungsbehörde, den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), beantragt werden. Bei Projekten mit einem Volumen von mehr als fünf Millionen Euro ist eine Listung im Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes erforderlich. Die Verwaltung teilte mit, dass seit 2015 keine Maßnahmen bekannt sind, die über diesen Weg finanziert wurden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter).