Fahrradprüfung an Grundschulen
20241781 · Antwort der Verwaltung · 10.09.2024 · Schulverwaltungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Schule und Bildung angefragt, wie die Teilnahme an Fahrradprüfungen für Schülerinnen und Schüler ohne eigenes Fahrrad sichergestellt wird, nachdem Berichte über mögliche Ausschlussgründe an der Wilbergschule vorlagen. Das Schulverwaltungsamt teilte mit, dass dem Schulamt keine Problemhinweise oder Beschwerden von Schulen oder Eltern vorliegen. Während im dritten Schuljahr für das Training auf dem Schulhof auch Roller oder Leihfahrräder genutzt werden können, setzt die Fahrradprüfung im Straßenraum im vierten Schuljahr ein eigenes Fahrrad sowie entsprechende Fahrfertigkeiten voraus. Schüler ohne Fahrrad erhalten in diesem Fall ein alternatives Unterrichtsangebot.
Derzeit existieren in Bochum keine städtischen Initiativen zur Bereitstellung von Leihfahrrädern. Die Verwaltung verwies auf Beispiele aus anderen Städten wie Dortmund, Düsseldorf, Wuppertal oder Aachen. Bezüglich einer möglichen Finanzierung eines Fahrradpools strebt das Schulverwaltungsamt einen Erstkontakt zur Stiftung „Kinderglück“ an, um Möglichkeiten durch Spenden zu prüfen. Eine Finanzierung über Mittel des Jugendamtes ist nicht möglich, wobei für Familien mit SGB II-Bezug eine Teilfinanzierung über Sonderbedarf geprüft werden kann. Für eine Eigenfinanzierung wäre vorab eine Bedarfsabfrage der Grundschulen zur Ermittlung des benötigten Materials sowie des Zubehörs notwendig.
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