Nachfrage zur Mitteilung 5.6 "Lüftung von Sporthallen"
20241743 · Antwort der Verwaltung · 29.08.2024 · Zentrale Dienste - Technische Betriebsleitung
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Betriebsausschusses für Eigenbetriebe vom 19. März 2024 nach den Möglichkeiten der Verwaltung gefragt, die Temperaturen in Bochumer Turnhallen während der Sommermonate zu regulieren. Ziel ist ein Sportbetrieb, der unabhängig von den durch die Nutzer verursachten Temperaturen stattfinden kann.
Die Verwaltung führt aus, dass neue Sporthallengebäude nach den energetischen Leitlinien der Stadt geplant werden. Gemäß DIN 18032.1 dürfen Innentemperaturen in diesen Hallen bis zu 26 Grad Celsius betragen; bei Überschreitung dieses Wertes sind Maßnahmen zur Temperaturverringerung erforderlich. Als Strategie zur Reduzierung der Aufheizung nennt die Verwaltung die Begrünung von Dächern und künftig verstärkt auch Fassaden, was laut Fachliteratur die Durchschnittstemperatur um bis zu fünf Grad Celsius senken kann.
Zudem setzt die Stadt auf moderne Regelungstechniken in Heizungs- und Lüftungsanlagen, welche die Volumenströme je nach Außen- und Innentemperatur variabel anpassen. Bei niedrigen Außentemperaturen und höheren Innentemperaturen wird eine automatische Nachtauskühlung durchgeführt. Der Einsatz von mechanischen Klimaanlagen ist aus energetischen Gründen nicht vorgesehen.
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