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Taxifahrten in der Fußgängerzone / für PKW eingeschränkt freigegebene Bereiche der Innenstadt / hier: Taxifahrten zu Arztpraxen

20241735 · Antwort der Verwaltung · 27.08.2024 · Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Taxifahrten in der Fußgängerzone / für PKW eingeschränkt freigegebene Bereiche der Innenstadt Hier: Taxifahrten zu Arztpraxen · 29.05.2024
🟢 Beschlossen 27.08.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (34. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat eine Anfrage zur Zulässigkeit von Taxifahren zu Arztpraxen in den verkehrsbeschränkten Bereichen der Bochumer Innenstadt gestellt. Laut der Antwort der Verwaltung ist es korrekt, dass Taxifahrten in die Fußgängerzone sowie in den Bereich des Boulevards derzeit nicht zulässig sind. Diese Zonen, zu denen unter anderem die Kortumstraße, der Hellweg und die Massenbergstraße gehören, sind zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs beschränkt. Erlaubt sind dort lediglich Lieferverkehre zu bestimmten Zeiten sowie Busse des Linienverkehrs und Inhaber privater Stellplätze. Taxis fallen nicht unter diese Ausnahmeregelungen.

Die Verwaltung arbeitet jedoch an einer Lösung für die eingeschränkte Erreichbarkeit von Arztpraxen. In Abstimmung mit der Polizei wird derzeit ein Eckpunktepapier entwickelt, um die Zufahrt für stark mobilitätseingeschränkte Personen zu ermöglichen. Dies soll künftig auch für Taxis und Krankentransporte gelten. Sobald die Ergebnisse feststehen, plant die Stadtverwaltung, die Taxiunternehmen sowie die Öffentlichkeit über verschiedene Medien und Presseinformationen zu informieren. Die Weitergabe der Informationen an die Taxiunternehmen erfolgt unter anderem über die Taxi Bochum eG.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (34. Sitzung)
27.08.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.