Taxifahrten in der Fußgängerzone / für PKW eingeschränkt freigegebene Bereiche der Innenstadt Hier: Taxifahrten zu Arztpraxen
✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am 29. Mai 2024 geht es um die Zulässigkeit von Taxifahrten in der Fußgängerzone sowie in anderen für den Personenkraftverkehr eingeschränkten Bereichen der Bochumer Innenstadt. Hintergrund sind Berichte aus Taxiunternehmen, wonach Fahrten zu Arztpraxen in diesen Zonen nicht gestattet seien und Verstöße durch den städtischen Ordnungsdienst geahmt würden.
Die SPD im Rat stellt hierzu Fragen zur rechtlichen Lage. Es wird um Klärung gebeten, ob Taxifahrten zu Arztpraxen, die der Beförderung von Patienten dienen, in den entsprechenden Bereichen der Innenstadt tatsächlich unzulässig sind. Falls dies zutrifft, wird nach der zugrunde liegenden Regelung gefragt. Sollte eine solche Unzulässigkeit nicht bestehen, bittet die Fraktion um Auskunft darüber, welche Regelungen stattdessen gelten und wie die Verwaltung beabsichtigt, die Taxiunternehmen in Bochum flächendeckend über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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