Taxifahrten in der Fußgängerzone / für PKW eingeschränkt freigegebene Bereiche der Innenstadt Hier: Taxifahrten zu Arztpraxen
20241277 · Anfrage · 29.05.2024
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
▶ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch eingereicht, die sich mit der Zulässigkeit von Taxifahrten in der Fußgängerzone sowie in anderen für den Pkw-Verkehr eingeschränkten Bereichen der Innenstadt befasst. Hintergrund sind Mitteilungen aus Kreisen von Taxiunternehmen, wonach Fahrten zu Arztpraxen in diesen Zonen nicht gestattet seien. Laut der Anfrage wird berichtet, dass der städtische Ordnungsdienst solche Fahrten sanktioniert, selbst wenn die Taxis gezielt für den Transport von Personen zu den Praxen angefordert wurden.
Die Fraktion bittet um Klärung, ob Taxifahrten zu Arztpraxen in den entsprechenden Bereichen der Innenstadt rechtlich unzulässig sind und welche Regelungen hierfür zugrunde liegen. Falls solche Fahrten zulässig sind, erkundigt sich die SPD nach der aktuellen Rechtslage sowie nach den Plänen der Verwaltung, die in Bochum tätigen Taxiunternehmen flächendeckend über die geltenden Bestimmungen zu informieren, um Unklarheiten bei den Fahrern zu vermeiden.
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