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Lernförderung für Schüler

20241612 · Anfrage · 26.06.2024

↳ Antwort der Verwaltung Lernförderung für Schüler · 20.09.2024
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die CDU Bochum hat im Rahmen einer Anfrage an den Integrationsausschuss Fragen zur Lernförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 28 Sozialgesetzbuch II (SGB II) gestellt. Die Anfrage, die von Leila Memet-Serbest eingereicht wurde, bezieht sich auf Berichte von Eltern über unzureichende Lernförderung sowie dokumentierte Leistungsabfälle ihrer Kinder.

Im Zentrum der Anfrage stehen drei spezifische Fragestellungen an den Ausschuss. Erstens wird nach den Kriterien gefragt, die erfüllt sein müssen, damit die tatsächlichen Aufwendungen für eine angemessene Lernförderung von der Verwaltung berücksichtigt werden können. Zweitens möchte die Fraktion klären, wie in Situationen entschieden wird, in denen zwar schlechte Noten vorliegen, die Schule jedoch die Notwendigkeit einer Lernförderung nicht offiziell bestätigt. Drittens wird die Frage nach einem bestehenden Ermessensspielraum für eine Bewilligung solcher Maßnahmen aufgeworfen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 123 Wörter).

Beratungen

Integrationsausschuss (18. Sitzung)
26.06.2024
kein Ergebnis hinterlegt