Lernförderung für Schüler
20241612 · Anfrage · 26.06.2024
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU Bochum hat im Rahmen einer Anfrage an den Integrationsausschuss Fragen zur Lernförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 28 Sozialgesetzbuch II (SGB II) gestellt. Die Anfrage, die von Leila Memet-Serbest eingereicht wurde, bezieht sich auf Berichte von Eltern über unzureichende Lernförderung sowie dokumentierte Leistungsabfälle ihrer Kinder.
Im Zentrum der Anfrage stehen drei spezifische Fragestellungen an den Ausschuss. Erstens wird nach den Kriterien gefragt, die erfüllt sein müssen, damit die tatsächlichen Aufwendungen für eine angemessene Lernförderung von der Verwaltung berücksichtigt werden können. Zweitens möchte die Fraktion klären, wie in Situationen entschieden wird, in denen zwar schlechte Noten vorliegen, die Schule jedoch die Notwendigkeit einer Lernförderung nicht offiziell bestätigt. Drittens wird die Frage nach einem bestehenden Ermessensspielraum für eine Bewilligung solcher Maßnahmen aufgeworfen.
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