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Antwort der Verwaltung

CO2-negativer Asphalt

20241515 03.07.2024 Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage CO2-negativer Asphalt · 29.05.2024
🟢 Beschlossen 03.07.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (33. Sitzung) · Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat die Verwaltung zur Verwendung von CO2-neutralem Asphalt befragt, der im Kanton Basel-Stadt durch die Beimischung von Pflanzenkohle entwickelt wurde. Die Anfrage bezog sich auf die Bewertung dieses Verfahrens für eine nachhaltige Straßenplanung, den Einsatz sowie die Normkonformität in Deutschland und mögliche Testläufe im Bochumer Stadtgebiet.

Die Verwaltung sieht die Nutzung eines solchen Asphalts in Bochum derzeit als nicht umsetzbar an. Als technische Hindernisse führt das Tiefbauamt die Schwierigkeiten bei der industriellen Dosierung der Pflanzenkohle an, da bestehende Asphaltmischanlagen für eine automatisierte Beimischung umgerüstet werden müssten. Zudem erfordert der Einbau eine um 25 Prozent höhere Verdichtungsenergie, was den Einsatz spezieller Straßenfertiger sowie einen Anstieg der Emissionswerte vor Ort notwendig machen würde. Ein weiterer Aspekt ist das Fehlen einer einheitlichen Berechnungsgrundlage, um die CO2-Neutralität verlässlich nachweisen zu können.

Hinsichtlich der deutschen Regelwerke ist festzuhalten, dass Pflanzenkohle derzeit kein zugelassener Zuschlagstoff für Asphalt ist. Eine Abweichung von den geltenden Normen würde dazu führen, dass Asphaltmischwerke und Baufirmen die Gewährleistung ablehnen. Aktuell plant die Verwaltung keine Erprobung des neuen Asphalts in Bochum, hält jedoch Kontakt zu Forschenden aus Basel sowie zum Deutschen Asphaltverband, um die weitere Entwicklung zu verfolgen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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