Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Machbarkeitsstudie Dorf Hiltrop

20241492 · Mitteilung der Verwaltung · 03.07.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 03.07.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (33. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Bochum hat die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur verkehrlichen Optimierung im Dorf Hiltrop vorgelegt. Die Untersuchung, die als Maßnahme des Verkehrskonhalts Bochum-Nord im Jahr 2019 beauftragt wurde, verglich drei verschiedene Planfälle: einen Schlaufenkreisel, eine modifizierte Lichtsignalanlagen-Steuerung (LSA) sowie einen Kreisverkehr mit Einmündung. Während die mikroskopische Verkehrsflusssimulation den Kreisverkehr mit Einmündung als verkehrlich leistungsfähigste Variante identifizierte, bewertet ein ergänzendes Nachhaltigkeitsgutachten aus Juni 2024 diese Option aufgrund wirtschaftlicher, ökologischer und ÖPNV-relevanter Belange nicht mehr uneingeschränkt empfehlenswert.

Aufgrund der hohen Investitionskosten favorisiert das Amt für Stadtplanung und Wohnen die modifizierte LSA-Steuerung (Planfall 2). In diesem Szenario bleibt die bestehende Lichtsignalanlage grundsätzlich erhalten, wobei die Straße „Im Hagenacker“ für den allgemeinen Kfz-Verkehr in Fahrtrichtung Westen als Einbahnstraße geführt wird. Die Anpassungen umfassen zudem eine Verlängerung der Aufstellfläche im südlichen Knotenarm sowie eine veränderte Signalisierung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer. Eine spätere Umgestaltung des Knotens zu einem Kreisverkehr bleibt laut Verwaltung weiterhin möglich.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 153 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (33. Sitzung)
03.07.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung)
02.07.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.