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Vorbild Gelsenkirchen: Verbot von E-Scootern ab dem 20.04.2024 - Wann zieht Bochum nach?

20241411 · Antwort der Verwaltung · 25.06.2024 · Dezernat VI - Bauen, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit

↳ Zugehörige Anfrage Vorbild Gelsenkirchen: Verbot von E-Scootern ab dem 20.04.2024 – Wann zieht Bochum nach? · 30.04.2024
🟢 Beschlossen 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Auf Anfrage der AfR in der Bezirksvertretung Bochum-Süd zur E-Scooter-Regelung nach dem Vorbild Gelsenkirchens hat die Verwaltung Daten zur Verkehrssituation im Stadtbezirk Süd vorgelegt. Die Anfrage umfasste Fragen zu Unfallzahlen, Verletzungen, Verkehrsverstößen und Beschwerden im Zusammenhang mit dem E-Scooter-Verleih.

Laut polizeilichen Erhebungen für den Bezirk Süd gab es zwischen 2020 und 2023 jährlich zwischen einem und sieben Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Elektrokleinfahrzeugen. Im gesamten Stadtgebiet wurden seit Einführung des Verleihs insgesamt 293 Ordnungswidrigkeitsverfahren registriert, eine differenzierte Auswertung ausschließlich für E-Scooter oder einzelne Bezirke ist jedoch nicht möglich. Seit 2021 sind im Büro für Bürgerbeteiligung etwa 30 Beschwerden für das gesamte Stadtgebiet eingegangen.

Die Verwaltung beschreibt die aktuelle Lage in Bochum als moderat und sieht derzeit von Maßnahmen wie in Gelsenkirchen ab. Die Anzahl der im Stadtgebiet betriebenen E-Scooter sank von rund 2.200 im Sommer 2022 auf etwa 1.800 Fahrzeuge im Mai 2024. Statt eines Verbots arbeitet die Verwaltung an der Einführung einer Sondernutzungsgebühr für E-Scooter und bereitet hierfür den Gremienlauf vor.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung)
25.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.