„Stille Stunde“ bei Großveranstaltungen
20241311 · Antwort der Verwaltung · 13.06.2024 · Ordnungs- und Veterinäramt
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Die Partei hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 13. Juni 2024 die Einführung sogenannter „Stiller Stunden“ bei Großveranstaltungen angeregt. Ziel des Vorschlags ist es, durch eine Reduzierung von Lautstärke und Lichtintensität die Inklusion von Menschen mit Reizempfindlichkeit oder Autismus zu fördern. Betroffen wären Veranstaltungen wie der Bochumer Musiksommer, das kulinarische Festival oder Weihnachtsmärkte im Bezirk.
In einer Antwort der Verwaltung (Vorlage 20241311) teilte das Ordnungs- und Veterinäramt mit, dass dem Amt derartige Konzepte nicht bekannt seien. Bezüglich der Einführung solcher Maßnahmen bei Volksfesten und Sondermärkten im Bezirk Bochum-Mitte erklärte die Verwaltung, dass die Verantwortung für die Programmgestaltung bei den jeweiligen Veranstaltern liege. Da die Stadt selbst keine Großveranstaltungen durchführe, bestehe keine Möglichkeit, eine solche Maßnahme einzuführen. Eine Einflussnahme der Verwaltung auf Veranstaltungen, die nicht unter der Regie der Stadt stattfinden, sei ebenfalls nicht möglich.
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