Begrenzung von Konsumorten für Cannabis
20241171 · Antwort der Verwaltung · 13.06.2024 · Ordnungs- und Veterinäramt
▶ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Bochum-Mitte wurde eine Anfrage der Fraktion „Die Partei“ zur Begrenzung von öffentlichen Konsumorten für Cannabis behandelt. Die Anfrage untersuchte, ob die Verwaltung durch die frühzeitige Planung von Einrichtungen wie Kindergärten, Kitas, Spielplätzen und Jugendzentren im Stadtgebiet gesetzlich mögliche öffentliche Konsumorte begrenzen kann.
Zudem wurden Fragen zum Umgang der Verwaltung mit den zu erwartenden gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung sowie zur möglichen Aufstockung oder Schulung des Personals im Ordnungsamt gestellt.
Die Antwort der Verwaltung, die unter der Federführung des Ordnungs- und Veterinäramtes durch Irmgard Gulan erfolgte, gab an, dass zu den von „Die Partei“ gestellten Fragen derzeit keine Planungen vorliegen.
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