Cannabis-Gesetz
20241170 · Antwort der Verwaltung · 04.06.2024 · Ordnungs- und Veterinäramt
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion in Wattenscheid hat im Rahmen einer Anfrage zur Umsetzung des Cannabisgesetzes (CanG) nach den Maßnahmen der Stadt Bochum gefragt, um die Einhaltung der Konsumverbote gemäß § 5 CanG zu überprüfen.
Die Verwaltung erläuterte, dass die grundsätzliche Zuständigkeit beim Land Nordrhein-Westfalen liegt. Durch die Cannabisordnunswidrigkeitenverordnung (COwiVO) wurden jedoch Aufgaben zur Verfolgung bestimmter Verstöße gegen die Konsumverbote – etwa in der Nähe von Schulen, Spielplätzen oder in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr – auf die Kommunen übertragen. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird bei Beschwerden oder eigenen Feststellungen tätig und kann festgestellte Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen ahnden.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die neuen Aufgaben mit der vorhandenen Personaldecke nicht in vollem Umfang wahrgenommen werden können. Zwar hat das Land die Zuständigkeit übertragen, jedoch fehlen bislang Bestimmungen zur Deckung der damit verbundenen Kosten durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 137 Wörter).