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Chancenaufenthalsrecht zur Beendung von Kettenduldungen

20240973 · Antwort der Verwaltung · 16.05.2024 · Amt für Bürgerservice

↳ Zugehörige Anfrage Chancenaufenthaltsrecht zur Beendung von Kettenduldungen · 22.02.2024
🟢 Beschlossen 16.05.2024 · Integrationsausschuss (17. Sitzung)
Beratungsergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen zum Chancen-Aufenthaltsrecht reagiert. Bis zum 31. März 2024 wurden in Bochum über 500 Anträge für dieses Recht gestellt, von denen 472 Aufenthaltserlaubnisse positiv entschieden wurden.

Zur Information der potenziell Begünstigten hat das Ausländerbüro Informationsschreiben versendet. Im Rahmen des Antragsprozesses erfolgt eine Beratung zu den Voraussetzungen für Anschlussaufenthaltstitel nach den Paragrafen 25 a und 25 b des Aufenthaltsgesetzes. Zudem werden bei der Erteilung Merkblätter in deutscher sowie in den jeweiligen Heimatsprachen ausgehändigt, die auf Beratungsstellen wie die Migrationsberatung für Erwachsene, den Jugendmigrationsdienst oder das Kommunale Integrationsmanagement hinweisen.

Die Verwaltung prüft im Vorfeld der Antragstellung alle potenziell Begünstigten auf gesetzliche Voraussetzungen und Ausschlussgründe, etwa im Falle von Straffälligkeit. Personen, bei denen eine Erteilung ausgeschlossen ist, werden entsprechend beraten, von einer Antragstellung abzusehen. Über den Anteil der Betroffenen, die nach Ablauf der 18-monatigen Frist einen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten werden, liegen derzeit keine belastbaren Daten vor, da Vorsprachen in der Regel erst bei Erfüllung der Voraussetzungen erfolgen. Dennoch wurden bereits 39 Aufenthaltserlaubnisse gemäß den Paragrafen 25 a und 25 b AufenthG erteilt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter).

Beratungen

Integrationsausschuss (17. Sitzung)
16.05.2024
Beratungsergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.