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Chancenaufenthaltsrecht zur Beendung von Kettenduldungen

20240476 · Anfrage · 22.02.2024

↳ Antwort der Verwaltung Chancenaufenthalsrecht zur Beendung von Kettenduldungen · 16.05.2024
🟢 Beschlossen 22.02.2024 · Integrationsausschuss (16. Sitzung)
Beratungsergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Anna di Bari von der Fraktion Die Grünen im Rat hat eine Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch zum Thema Chancen-Aufenthaltsrecht zur Beendigung von Kettenduldungen gestellt. Die Regelung ermöglicht Personen, die seit mindestens fünf Jahren mit einer Duldung in Deutschland leben, die Beantragung einer 18-monatigen Aufenthaltserlaubnis, um die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt zu erfüllen.

Mit der Anfrage werden konkrete Informationen zur Umsetzung in Bochum erfragt. Dabei geht es um die Anzahl der gestellten und bewilligten Anträge auf ein Chancen-Aufenthaltsrecht sowie über bestehende Beratungs- und Informationsangebote für potenzielle Begünstigte und deren Erfolg aus Sicht der Verwaltung. Zudem wird nach dem Kenntnisstand der Verwaltung zu Fällen gefragt, in denen Personen trotz statistischer Voraussetzungen nicht antragsberechtigt sind. Schließlich wird die Frage gestellt, ob bereits absehbar ist, welcher Anteil der Betroffenen nach Ablauf der 18 Monate einen dauerhaften Aufenthaltstitel gemäß den Paragrafen 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes erhalten wird.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 145 Wörter).

Beratungen

Integrationsausschuss (16. Sitzung)
22.02.2024
Beratungsergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.