Änderung der Richtlinien für die Übernahme von Teilnehmerbeiträgen bei Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach SGB II und XII, Wohngeld, Kindergeldzuschlag und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen Hier: Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion
20240882 · Änderungsantrag · 10.04.2024
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 12 (SPD, Grüne,UWG, ATJh)Dafür: 2 (CDU)
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Mit dem Änderungsantrag 20240882 wird eine Anpassung der Richtlinien zur Übernahme von Teilnehmerbeiträgen bei Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche angestrebt. Die Förderung richtet sich an Familien, die Leistungen nach SGB II oder XII, Wohngeld, den Kindergeldzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Der vorliegende Vorschlag sieht eine Änderung der Mindestdauer von Erholungsmaßnahmen vor. Künftig müssen diese Maßnahmen mindestens drei Tage lang sein und mindestens zwei Übernachtungen umfassen. Für solche Maßnahmen wird ein Zuschuss in Höhe von 50 Euro gewährt. Pro weiterem Tag der Maßnahme erhöht sich dieser Betrag um 10 Euro, bis eine Obergrenze von maximal 170 Euro pro Person erreicht ist. Die finanzielle Förderung ist auf eine Dauer von insgesamt 14 Tagen begrenzt.
Die Begründung des Antrags führt an, dass durch die Anpassung der Mindestdauer auch Maßnahmen gefördert werden können, die lediglich über ein Wochenende stattfinden. Dies soll den Anforderungen freier Träger sowie den Bedingungen ehrenamtlicher Betreuer entgegenkommen. Der Antrag wurde von Christian Haardt und Dominik Spanke eingebracht.
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