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Änderung der Richtlinien für die Übernahme von Teilnehmerbeiträgen bei Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach SGB II und XII, Wohngeld, Kindergeldzuschlag und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen Hier: Änderungsantrag der Fraktionen "Die Grünen im Rat" und "Die SPD im Rat"

20240881 · Änderungsantrag · 10.04.2024

🟢 Beschlossen 10.04.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (22. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktionen „Die Grünen im Rat“ und „Die SPD im Rat“ haben einen Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 10. April 2024 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Änderung der Richtlinien zur Übernahme von Teilnehmerbeiträgen bei Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Sozialleistungen wie SGB II oder XII, Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Konkret wird vorgeschlagen, die Mindestdauer dieser Ferienmaßnahmen von bisher fünf Tagen auf mindestens vier Tage zu senken, was drei Übernachtungen inklusive der An- und Abreisetage umfasst. Laut dem Antrag von Roland Fischer-Dahl (Die Grünen im Rat) und Markus Knapp (Die SPD im Rat) soll diese Anpassung dazu beitragen, dass vermehrt Ferienmaßnahmen an verlängerten Wochenenden oder Brückentagen durchgeführt werden können. Dadurch solle die Teilnahme für eine größere Anzahl an berechtigten Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden. Gleichzeitig wird angeführt, dass die Änderung die ehrenamtlichen Kräfte entlasten soll, da diese für die Durchführung der Maßnahmen weniger eigene Urlaubstage aufwenden müssten.

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Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (22. Sitzung)
10.04.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag