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Vertragsvereinbarungen bei der Ganztagsbetreuung

20240803 · Anfrage · 09.04.2024

↳ Antwort der Verwaltung Vertragsvereinbarungen bei der Ganztagsbetreuung; · 11.06.2024
🟢 Beschlossen 09.04.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (24. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Schule und Bildung Fragen zu den vertraglichen Regelungen der Ganztagsbetreuung in Bochum gestellt. Der schulpolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Sascha Dewender, erkundigte sich nach der Sicherstellung vereinbarter Kriterien sowie des Personaleinsatzes bei den Trägern der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich.

Anlass für die Anfrage ist die Anpassung der Leitlinien des Landes Nordrhein-Westfalen, die ab dem Schuljahr 2026/2027 einen erweiterten Anspruch auf OGS vorsehen. Dies bietet laut der Anfrage die Möglichkeit, die qualitative Ausgestaltung der Betreuung durch die Festlegung von Qualitätsstandards und Personalschlüsseln zu stärken. Die Fraktion fragt nach dem Vorhandensein quantitativer und qualitativer Mindestvorgaben in den Verträgen zwischen der Stadt Bochum und den jeweiligen Trägern sowie nach der Durchführung stichprobenartiger Überprüfungen oder eines Austauschs mit den Schulleitungen zur Einhaltung der Bedingungen.

Des Weiteren möchte die CDU-Fraktion erfahren, wie die Verwaltung die Einbindung verstärkter Qualitätsmerkmale in künftige Verträge beurteilt. Zudem wird gefragt, ob im Hinblick auf die anstehende Vergabe eine Modifikation des Ausschreibungsverfahrens beabsichtigt ist.

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Beratungen

Ausschuss für Schule und Bildung (24. Sitzung)
09.04.2024
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.