Änderung der Richtlinien für die Übernahme von Teilnehmerbeiträgen bei Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach SGB II und XII, Wohngeld, Kindergeldzuschlag und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Richtlinien für die Übernahme von Teilnehmerbeiträgen bei Ferienmaßnahmen vorgelegt. Die Neuregelung betrifft Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach SGB II und XII, Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Die Änderung sieht vor, die Mindestdauer einer förderfähigen Ferienmaßnahme von bisher sieben Tagen auf fünf Tage (einschließlich An- und Abreisetag) zu reduzieren. Damit sollen auch kürzere Angebote, wie etwa über verlängerte Wochenenden oder Brückentage, förderfähig werden. In diesem Zusammenhang soll der Zuschuss für Maßnahmen mit einer Dauer von mindestens fünf Tagen auf 80 Euro angepasst werden. Für jeden weiteren Tag ist ein Betrag von 10 Euro vorgesehen, bis die maximale Fördergrenze von 170 Euro erreicht ist.
Die Verwaltung begründet den Vorschlag damit, dass aufgrund des sinkenden Engagements ehrenamtlicher Betreuer und erschwerter Urlaubsregelungen bei Arbeitgebern vermehrt kürzere Ferienangebote stattfinden. Durch die Anpassung sollen mehr berechtigte Kinder und Jugendliche an solchen Maßnahmen teilnehmen können. Eine zusätzliche finanzielle Belastung des Haushalts wird nicht erwartet, da die jährlichen Mittel in Höhe von 30.000 Euro in den vergangenen Jahren nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird am 10. April 2024 über die Vorlage entscheiden.
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Beratungsfolge
- 10.04.2024Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
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