Gründung einer Schulentwicklungsgesellschaft
20240711 · Antwort der Verwaltung · 09.04.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Beratungsergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage die Gründung einer Schulentwicklungsgesellschaft für die Sanierung und Entwicklung von Schulen in Bochum thematisiert. Die Fraktion erkundigte sich, ob eine solche Gesellschaft die Planungs- und Bauzeiten beschleunigen, die Kosten senken oder die Chancen für lokale Unternehmen bei der Auftragsvergabe erhöhen könnte.
Die Verwaltung antwortete auf diese Fragen, dass die rechtliche Gründung einer privatrechtlichen Gesellschaft zwar durch einen Ratsbeschluss und die Zustimmung der Kommunalaufsicht möglich wäre, die tatsächliche Ausgestaltung jedoch erheblichen personellen und organisatorischen Aufwand in den Bereichen Steuer-, Personal- und Finanzrecht bedeuten würde. Im Vergleich zur Stadt Herne, die eine Schulentwicklungsgesellschaft nutzt, betonte die Verwaltung, dass die Bochumer Zentralen Dienste bereits als eigenbetriebsähnliche Einrichtung über die notwendige Flexibilität verfügen.
Eine Beschleunigung von Planungs- und Bauzeiten durch eine neue Gesellschaft wurde verneint, da die Ursachen für Verzögerungen nicht in der Organisationsstruktur lägen. Zudem blieben auch privatrechtliche Gesellschaften in öffentlicher Hand an die geltenden Vergaberegeln gebunden, weshalb keine Vorteile bei Ausschreibungen oder eine Erhöhung der Chancen für lokale Unternehmen zu erwarten seien. Die bestehende Struktur der Zentralen Dienste wird als ausreichend bewertet, um die Ziele des Schulentwicklungsplans zu erreichen.
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