Kein KiTa-Platz: Zwangsgeld gegen Stadt
20240475 · Anfrage · 21.02.2024
Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Fragen zur Durchsetzung von Betreuungsansprüchen in Kindertageseinrichtungen gestellt. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2.500 Euro gegen die Stadt Münster bestätigte. Das Gericht wies die Beschwerde der Kommune zurück, nachdem diese der Anordnung, innerhalb einer kurzen Frist einen Betreuungsplatz bereitzustellen, nicht nachgekommen war. Die Begründung der Stadt Münster, dass alle Plätze belegt seien, wurde von den Gerichten als zu pauschal zurückgewiesen.
Mit dieser Anfrage möchte Ratsmitglied Dr. Carsten Bachert klären, wie die Kommune Bochum diesen Sachverhalt bewertet und ob eine Anordnung von Zwangsgeldern auch in Bochum möglich ist oder bereits erfolgt ist. Zudem werden Informationen darüber angefordert, wie vielen Kindern aktuell ein Betreuungsplatz verweigert wird und mit welchen potenziellen Kosten für Zwangsgelder zu rechnen wäre. Dabei wird auch nach der entsprechenden Haushaltsstelle gefragt. Des Weiteren bittet die Anfrage um Auskunft über die Anzahl der gegen die Stadt Bochum gerichteten Klagen auf einen Kita-Platz in der Gegenwart sowie über die Anzahl der eingegangenen Klagen innerhalb der letzten drei Jahre.
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