Fahrradmitnahme im Taxibetrieb
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 20240263 den Oberbürgermeister zur Möglichkeit der Fahrradmitnahme im Bochumer Taxibetrieb befragt. Vor dem Hintergrund des Ziels, den Radverkehrsanteil am Modal Split durch die Förderung der Intermodalität zu erhöhen, thematisiert die Fraktion den Einsatz von Fahrradträgern an Taxis.
In der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass in den aktuellen Bochumer Taxiordnungen sowie im Taxitarif keine speziellen Regelungen für die Mitnahme von Fahrrädern enthalten sind. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche technischen und organisatorischen Regelungen sowie gebührenrechtlichen Bestimmungen derzeit für in Bochum lizenzierte Taxis gelten. Zudem wird gefragt, ob ein wirtschaftlicher Betrieb einer flächendeckenden Fahrradmitnahme unter der gegenwärtigen Regelungsstruktur möglich ist.
Des Weiteren möchte die Fraktion die Bewertung der Verwaltung zu speziellen tariflichen und organisatorischen Regelungen in anderen Städten wie Hamburg oder Oldenburg erfahren. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob die Verwaltung eine Änderungsverordnung oder andere Beschlussvorlagen vorbereitet, um die Fahrradmitnahme in Bochumer Taxis tariflich und organisatorisch spezifisch zu regeln.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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