Mitteilung der Verwaltung zur Anfrage der Interessengemeinschaft Glückaufstraße und zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion
20240390 · Antwort der Verwaltung · 05.03.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Interessengemeinschaft Glückaufstraße und die CDU-Ratsfraktion haben Anfragen zum Sachstand des Bebauungsplanverfahrens 941 „Carolinenglück“ sowie zur Lärmsituation im Bereich der Glückaufsiedlung gestellt. Die Interessengemeinschaft fordert im Rahmen einer Bürgerbeteiligung die Erstellung eines neuen Bebauungsplans, der das Gebiet als Wohngebiet ausweist. Zudem werden die Rücknahme von Betriebsgenehmigungen für Verschrottungsbetriebe, eine Änderung der Verkehrsführung sowie die Errichtung einer Lärmschutzwand zur A40 beantragt. Die CDU-Ratsfraktion erkundigte sich ergänzend nach dem aktuellen Stand des Planungsverfahrens seit dem Aufstellungsbeschluss im Jahr 2012 und den Möglichkeiten für einen Lärmschutz an der Autobahn.
Die Verwaltung führt aus, dass die rechtliche Bewertung von Gewerbe-, Freizeit- und Verkehrslärm eine komplexe Abwägung der planerischen Wechselwirkungen erfordert. Um die verschiedenen Aspekte zu klären, hat die Verwaltung bereits Kontakt zur Interessengemeinschaft aufgenommen und ein Gesprächsangebot unterbreitet. Nach Durchführung dieser Gespräche und der Zusammenführung der Themen beabsichtigt das Amt für Stadtplanung und Wohnen, eine Beschlussvorlage zur Anfrage der Interessengemeinschaft sowie eine Mitteilung zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion zu erstellen. Beide Vorlagen sollen dem Ausschuss für Planung und Grundstücke vorgelegt werden.
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