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Mitteilung der Verwaltung

Roteinfärbung von Radfahrstreifen

20240366 28.02.2024 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 28.02.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (30. Sitzung) · Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes der Stadt Bochum sieht die Verwaltung die Roteinfärbung von Radfahrstreifen als prioritäre Infrastrukturmaßnahme vor. Ziel ist die Reduzierung der Unfallzahlen an bekannten Unfallhäufungsstellen durch eine präventive Nutzung der Warnfarbe Rot. Um eine Desensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden zu vermeiden, wird keine flächendeckende Roteinfärbung angestrebt.

An bestehenden Radfahrstreifen, die aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) hinsichtlich der Breite oder fehlender Sicherheitstrennstreifen nicht entsprechen – beispielsweise auf der Dorstenuer und Herner Straße –, wird eine Optimierung durch Roteinfärbung geprüft, um Risiken wie Dooring-Unfälle zu senken. Bei Neuplanungen werden die Breiten gemäß dem Radverkehrskonzept festgelegt und Sicherheitstrennstreifen neben parkenden Fahrzeugen vorgesehen.

Von einer Roteinfärbung von Schutzstreifen ab einer Breite von 1,25 Metern wird außer in Kreuzungsbereichen abgesehen, um keine falsche Sicherheit zu suggerieren, da diese Streifen von Lkw überfahren werden dürfen. Die Entscheidung über die Umsetzung erfolgt durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus Vertretern der Straßenplanung, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei, welche jede Situation individuell bewertet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 153 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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