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Nachfrage zur Mitteilung 20232461 „Goldhammerstraße 122 – Bauordnung“

20240291 · Antwort der Verwaltung · 05.03.2024 · Bauordnungsamt

↳ Zugehörige Anfrage Nachfrage zur Mitteilung 20232461 „Goldhammer Straße 122 – Bauordnung“ · 30.01.2024
🟢 Beschlossen 05.03.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (31. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke Fragen zur baurechtlichen Situation des Grundstücks in der Goldhammerstraße 122 gestellt. Hintergrund sind die vorangegangene Mitteilung zur Bauordnung sowie Bedenken von Anwohnern, die in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vorgebracht wurden.

Nach Auskunft des Bauordnungsamtes liegt derzeit kein Antrag auf eine Baugenehmigung vor, sondern lediglich ein Antrag auf Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheids, über den noch nicht entschieden wurde. Da sich das Verfahren aktuell auf die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit und der Erschließung beschränkt, sind Themen wie Lärmschutz, Stellplatznachweise oder Umweltauflagen erst Gegenstand des späteren Baugenehmigungsverfahrens.

Hinsichtlich einer möglichen gewerblichen oder industriellen Nutzung hat das Bauordnungsamt keine anderen Nutzungen als die im Vorbescheid beantragte geprüft. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich, weshalb eine Bebauung einer Einzelfallentscheidung nach § 35 Abs. 2 BauGB unterliegt. Die Verwaltung weist auf die eingeschränkte Nutzbarkeit aufgrund der Lage zwischen Radweg, Bahnstrecke und der Autobahn A40 hin. Dabei sind insbesondere die Abstandsregelungen zum Fernstraßen-Bundesamt sowie die Notwendigkeit einer öffentlich-rechtlich gesicherten Erschließung ab dem Bahnübergang zu berücksichtigen.

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Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (31. Sitzung)
05.03.2024
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Bezirksvertretung Bochum-Mitte (29. Sitzung)
29.02.2024
kein Ergebnis hinterlegt