Bebauungsplan Nr. 1046 – VfL-Talentwerk – hier: Aufstellungsbeschluss
20240290 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.03.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20240290 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1046 – VfL-Talentwerk – vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Sicherung der zukünftigen Entwicklung und die planungsrechtliche Neuorganisation des Nachwuchszentrums des VfL Bochum 1848 auf einem Gebiet beiderseits der Hiltroper Straße.
Der geplante Geltungsbereich umfasst zwei Zonen. Im nördlichen Teilbereich, zwischen der Hiltroper Straße und der Bundesautobahn A43, sollen zusätzliche Rasenplätze sowie ein Mehrzweckgebäude mit Kiosk und Kasse entstehen. Im südlichen Bereich, westlich des Wegs am Kötterberg, sind die Überdachung einer Sportplatzfläche mit einer Traglufthalle, die Erweiterung von Vereinsgebäuden sowie die Umstrukturierung von Kunstrasenplätzen vorgesehen. Zudem sollen bestehende Sportplätze durch Sitz- und Stehplatztribünen aufgewertet werden. Eine Brücke über die Hiltroper Straße soll die beiden Teilbereiche künftig fußläufig miteinander verbinden.
Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans soll der bestehende Bebauungsplan Nr. 344a außer Kraft gesetzt werden. Das Verfahren wird als qualifizierter Bebauungsplan nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt, was eine Umweltprüfung sowie die Berücksichtigung von Immissionsschutz und Verkehrsbelastungen einschließt. Aufgrund der Nähe zur A43 ist zudem eine Abstimmung mit der Autobahngesellschaft des Bundes vorgesehen.
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