Teilnahme am Förderprogramm „Nachhaltige städtische Mobilität für alle“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat im Rahmen einer Anfrage zur 29. Sitzung des Bochumer Rates Informationen zur Teilnahme am Förderprogramm „Nachhaltige städtische Mobilität für alle“ angefordert. Das Programm dient der Reduzierung von Emissionen, der Verbesserung der Luftqualität sowie der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen. Die Fördermittel können für Maßnahmen eingesetzt werden, die auf einem kommunalen Mobilitätsplan basieren, einschließlich digitaler Lösungen, der Umverteilung von Verkehrsflächen zugunsten eines nachhaltigen Verkehrs sowie der Aufwertung des öffentlichen Raums.
Die Förderquote liegt bei 80 Prozent für eine maximale Fördersumme von 10 Millionen Euro pro Gesamtvorhaben. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2024. In der Anfrage werden die Verwaltung um eine grundsätzliche Bewertung des Programms sowie um Auskunft darüber gebeten, welche Vorhaben aus dem Mobilitätsplan für eine Anmeldung geeignet sind. Zudem wird gefragt, mit welchen konkreten Maßnahmen sich die Verwaltung bewerben möchte oder aus welchen Gründen auf eine Antragstellung verzichtet wird. Die Antwort soll auch dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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