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Gedenkplatten auf dem Platz des europäischen Versprechens

20240204 · Antwort der Verwaltung · 06.03.2024 · Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Gedenkplatten auf dem Platz des europäischen Versprechens · 28.11.2023
🟢 Beschlossen 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (19. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zum Zustand der Gedenkplatten auf dem Platz des europäischen Versprechens reagiert. Die Platten wurden durch Bauarbeiten an einem angrenzenden Gebäudekomplex beschädigt.

Bezüglich der Schadensregulierung hat die Stadt Bochum Ansprüche gegenüber dem Verursacher auf Basis eines Gutachtens geltend gemacht. Nachdem die Versicherung des Verursachers die Forderung abgelehlich und einen Vergleich vorgeschlagen hat, prüft das Rechtsamt diesen Vorschlag derzeit mit dem Ziel, ihn abzulehnen und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Zum Schutz der Platten vor einer Nutzung als Parkfläche teilte das Tiefbauamt mit, dass die Befahrung der Fläche mit Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen, beispielsweise zur Anlieferung, zulässig ist. Die beschädigten Segmente befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand. Da keine weiteren Schäden durch Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse bis zur Erneuerung zu erwarten sind, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für zusätzliche Schutzvorkehrungen. Bei künftigen Bautätigkeiten sollen die Auflagen zum Schutz der Namensplatten jedoch verstärkt überwacht werden. Das Ordnungsamt führt im Innenstadtgebiet regelmäßig Kontrollen durch, wobei im betreffenden Bereich keine Auffälligkeiten festgestellt wurden.

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Beratungen

Ausschuss für Kultur und Tourismus (19. Sitzung)
06.03.2024
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.