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Antrag

Verzicht auf Stellung von Strafanträgen wegen Beförderungserschleichung seitens der Bogetra AG

20240143 01.02.2024

🟢 Beschlossen 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) · Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (Grüne/PAR)dagegen: 57 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/OB)dafür: 9 (PAR&StG/FDP/FASG/LINKE)

✦ KI-Zusammenfassung

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20240143 einen Antrag gestellt, der den Verzicht auf Strafanzeigen wegen Beförderungserschleichung durch die Bogestra AG zum Ziel hat. Die Verwaltung soll beauftragt werden, sich dafür einzusetzen, dass das Verkehrsunternehmen künftig auf die Stellung von Strafanträgen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis verzichtet.

Die Begründung des Antrags stützt sich auf eine erwartete Gesetzesänderung auf Bundesebene, nach der das Fahren ohne gültigen Fahrausweis voraussichtlich von einem Straftatbestand zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird. Da es sich derzeit noch um ein relatives Antragsdelikt handelt, erfolgt die strafrechtliche Verfolgung nur bei entsprechender Anzeige. Die Fraktion verweist in diesem Zusammenhang auf Städte wie Düsseldorf und Köln, in denen Verkehrsunternehmen bereits angewiesen wurden, auf Strafanzeigen wegen Beförderungserschleichung zu verzichten. Zudem wird angeführt, dass durch diesen Schritt Inhaftierungen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit bei Geldstrafen im Zeitraum bis zur Umsetzung der Gesetzesreform vermieden werden sollen.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 01.02.2024
    Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (Grüne/PAR)dagegen: 57 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/OB)dafür: 9 (PAR&StG/FDP/FASG/LINKE)

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