Privatisierung kommunaler Parkgaragen - Verkaufserlöse für Innenstadtentwicklung investieren
20240112 · Antrag · 01.02.2024
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 70 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ PAR/OB)dafür: 2 (PAR&StG)
▶ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 202112 hat der Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude einen Antrag für die 29. Sitzung des Rates der Stadt Bochum eingereicht. Der Antrag sieht vor, die im kommunalen Eigentum stehenden und gewerblich betriebenen Parkgaragen an private Dritte zu verkaufen. Die Verwaltung soll hierfür eine Einschätzung der Marktwert- sowie der erwartbaren Verkaufserlöse vorlegen. Zudem wird die Erarbeitung eines Anforderungskatalogs für die Ausschreibung gefordert, der unter anderem kommunale Rückkaufrechte für spätere städtebauliche Entwicklungen der Flächen enthalten soll.
Die aus dem Verkauf resultierenden Erlöse sollen zur Bildung eines Fonds „Lebenswerte Innenstadt“ verwendet werden. Dieser Fonds soll die städtebauliche Aufwertung des öffentlichen Raums im Bereich Gleisdreieck finanzieren. Die Verwaltung soll hierfür einen Maßnahmenkatalog für entsprechende Projekte erstellen und diesen den Fachausschüssen sowie dem Rat vorlegen.
In der Begründung führt Dr. Steude an, dass der Betrieb von Parkhäusern nicht Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sei und die Stadt über die Wirtschaftsentwicklung Bochum bereits Mittel in den Betrieb investiere. Die Subventionierung von Kfz-Stellplätzen stehe im Widerspruch zu den Zielen der Verkehrswende und des Klimaschutzes. Zudem wird darauf verwiesen, dass Kunden, die mit dem Rad, dem ÖPNV oder zu Fuß die Innenstadt erreichen, höhere Umsätze in der Stadt generieren würden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter).