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Neuwahlen der Fachausschüsse im Bochumer Rat notwendig?

20240007 · Antwort der Verwaltung · 01.02.2024 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

↳ Zugehörige Anfrage Neuwahlen der Fachausschüsse im Bochumer Rat notwendig? · 14.12.2023
🟢 Beschlossen 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat zur Frage Stellung genommen, ob aufgrund veränderter Fraktionszusammensetzungen im Bochumer Rat eine Neuwahl der Fachausschüsse notwendig ist. Hintergrund der Anfrage der Fraktionen UWG, Freie Bürger und FDP waren die Verkleinerung der Fraktion „Die Partei & Stadtgestalter“, der Verlust des Fraktionsstatus durch „Die Linke“ sowie die Neugründung der Fraktion „Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit“.

Nach Ansicht der Verwaltung entspricht die Sitzverteilung in den Ausschüssen weiterhin dem Prinzip der Spiegelbildlichkeit. Eine Neuwahl sei rechtlich erst bei einer wesentlichen Veränderung der Kräfteverhältnisse erforderlich, was auf die genannten Änderungen nicht durchgehend zutreffe. Die aktuelle Besetzung spiegle die Verhältnisse im Rat wider und würde sich auch bei Neuwahlen nicht zwangsläufig ändern.

Eine Einschränkung sieht die Verwaltung jedoch in Bezug auf die neue Fraktion „Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit“ in jenen Ausschüssen, in denen noch Mitglieder der Gruppe „Die Linken“ vertreten sind, aber keine stimmberechtigten Mandatsträger der neuen Fraktion. In diesem Zusammenhang verwies die Verwaltung auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, wonach etwaige Ansprüche auf eine Neubesetzung im Rahmen der Organtreue geltend gemacht werden müssten.

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Beratungen

Rat (29. Sitzung)
01.02.2024
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.