Umsetzungsstand Ratsbeschlüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat im Bochumer Rat den aktuellen Umsetzungsstand von Ratsbeschlüssen sowie die Führung entsprechender Verzeichnisse durch die Verwaltung angefragt. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, ob die Verwaltung Listen führt, welche den Bearbeitungsstand von im Rat beschlossenen Konzepten, Projekten und Maßnahmen abbilden.
Die Verwaltung teilte mit, dass solche Verzeichnisse nicht verwaltungsweit geführt werden, sondern lediglich in Einzelfällen Anwendung finden. Eine allgemeine Vorgabe zur Führung einer solchen Liste über alle Fachbereiche hinweg bestehe nicht. Dennoch legte die Verwaltung im Rahmen der Antwort zwei Anlagen vor. Die erste Anlage umfasst Beschlüsse aus den öffentlichen Sitzungsteilen der aktuellen Wahlperiode, deren Umsetzung sich derzeit in Bearbeitung befindet. Die zweite Anlage listet Maßnahmen auf, die von der Verwaltung nicht weiter verfolgt werden, inklusive der entsprechenden Begründungen für das Ende der Umsetzung.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 129 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 01.02.2024Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
- Fester am Alice-Salomon-Berufskolleg 04.02.2025
- Politische Gremien 05.02.2025
- Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Einführung eines Kommunalwahl-O-Mat zur Kommunalwahl 2025 05.02.2025
- Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW durch die Verwaltung der Stadt Bochum und der politischen Gremien 13.02.2025
- Eingabe gem. §24 GO NRW wegen Art. 30 Reichskonkordat 12.03.2025
- Ungewöhnliche Ausstellungsobjekte 12.03.2025
✉ Neue Vorlagen aus Bochum direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz