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Entlastung der Gastronomie durch die Stadt Bochum

20233438 · Antwort der Verwaltung · 01.02.2024 · Amt für Finanzsteuerung

↳ Zugehörige Anfrage Entlastung der Bochumer Gastronomie durch die Stadt Bochum · 14.12.2023
🟢 Beschlossen 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Bündnis Deutschland Ratsfraktion hat im Bochumer Rat eine Anfrage zur Entlastung der lokalen Gastronomie gestellt. Hintergrund ist die geplante Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen von sieben auf neunzehn Prozent. Die Fraktion erkundigte sich nach Möglichkeiten der Stadt, die Betriebe finanziell zu unterstützen, sowie nach der Fortführung bisheriger Erleichterungen aus der Corona-Pandemie.

Die zuständige Steuerabteilung erklärte in ihrer Antwort, dass eine gezielte steuerliche Entlastung der Gastronomie durch eine Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes nicht möglich sei, da dies keine branchenspezifische Wirkung erzielen würde. Zudem liegen derzeit keine weiteren Pläne für Entlastungsmaßnahmen vor, falls die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes eintritt. Eine bestehende Maßnahme zur Unterstützung der Branche ist der Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2023, auf die Erhebung der Vergnügungssteuer bei gewerblichen Tanzveranstaltungen weiterhin zu verzichten. Diese Entscheidung soll die Clubkultur fördern und entlastet indirekt auch Gastronomiebetriebe, die solche Veranstaltungen durchführen.

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Beratungen

Rat (29. Sitzung)
01.02.2024
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.