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Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Emilstraße, Ostfeldmark und Ahbachstraße

20222178/1 · Mitteilung der Verwaltung · 25.01.2024 · Tiefbauamt

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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Bochum hat in einer Mitteilung zum Prüfauftrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Emilstraße, der Ostfeldmark und der Ahbachstraße Stellung bezogen. Hintergrund ist die Untersuchung der Möglichkeiten zur Einrichtung von Fahrradstraßen sowie weiterer Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer.

Die Analyse zeigt, dass es sich bei den betroffenen Straßen primär um Anliegerstraßen handelt, wobei Verkehrsdaten aus dem Jahr 2019 ein tägliches Aufkommen von etwa 350 bis 500 Fahrzeugen belegen. Da für die rechtliche Ausweisung einer Fahrradstraße der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart sein muss, wird eine Umwidmung für die Ahbachstraße und die Ostfeldmark als nicht gegeben eingestuft, da dort kein wesentlicher Anstieg der Radnutzung zu erwarten ist.

Für einen Abschnitt der Emilstraße ab der Fußgängerbrücke hält die Verwaltung eine Deklaration als Fahrradstraße hingegen für möglich. Um den Durchgangsverkehr zu unterbinden, wird vorgeschlagen, die Verbindung im Bereich der Eisenbahnbrücke durch Poller zu unterbrechen. Aufgrund der bestehenden Tempo-30-Zone und der angestrebten Verkehrsberuhigung sieht die Verwaltung die Einrichtung einer vollständigen Fahrradstraße für den gesamten Straßenabschnitt als nicht erforderlich an.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (28. Sitzung)
25.01.2024
kein Ergebnis hinterlegt