Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen für den Bauabschnitt A1 des Radschnellweg Ruhr RS1 - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW -
20233186/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 17.01.2024 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Für den Bauabschnitt A1 des Radschnellweges Ruhr RS1, der von der Parkstraße bis zur Darpestraße verläuft, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung zur Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen getroffen. Die Entscheidung erfolgte am 15. Dezember 2023 durch Oberbürgermeister Eiskirch gemeinsam mit der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Martina Schnell und dem Ausschussmitglied Dr. Stefan Jox. Damit wird den Planungen der Verwaltung für die Vorbereitung des Baufeldes zugestimmt.
Die Arbeiten umfassen die Entfernung der alten Bahninfrastruktur der ehemaligen Rheinischen Eisenbahn, einschließlich Schienen und Schwellen, sowie den Rückschnitt von dichtem Bewuchs, insbesondere Brombeeren. Des Weiteren sind bergbauliche Sicherungsarbeiten und eine Überprüfung auf Kampfmittelverdachtspunkte vorgesehen. Am Bahnübergang Blücherstraße soll die vorhandene Infrastruktur abgebaut und fachgerecht entsorgt werden.
Die geschätzten Bruttokosten für die Maßnahmen belaufen sich auf 340.000 Euro. Die Kostenübernahme erfolgt durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zum Neubau des RS1. Der Beginn der Arbeiten ist für die Fällperiode im Januar oder Februar geplant, wobei die genaue Zeitplanung durch die Bauabteilung in Abstimmung mit den beteiligten Unternehmen festgelegt wird.
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