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Köllerholzweg 100 - Bauordnung

20233260 · Mitteilung der Verwaltung · 30.01.2024 · Bauordnungsamt

🟢 Beschlossen 30.01.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Bauvoranfrage für das Grundstück am Köllerholzweg 100 plant die Verwaltung die Errichtung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes als Ersatzbau für ein bestehendes Gebäude. Die Hofstelle soll weiterhin im Rahmen einer Nebenerwerbslandwirtschaft genutzt werden, wobei der Fokus auf Tierwohl und Umweltschutz sowie auf einer lokalen Schlachtung liegt. Das aktuelle Wirtschaftsgebäude ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht den aktuellen Anforderungen an die Hygiene und die Arbeitsabläufe.

Das geplante Vorhaben sieht vor, Flächen für die Schlachtung, Zerlegung, Kühlung sowie die Lagerung von Futtermitteln, Betriebsmitteln und landwirtschaftlichen Geräten bereitzustellen. Dabei erhöht sich die bebaute Fläche um etwa 23 Prozent. Die Bauaufsicht bewertet das Vorhaben im Außenbereich als planungsrechtlich zulässig, da die Voraussetzungen für einen Ersatzbau gegeben sind und die Landwirtschaftskammer keine Überdimensionierung des Gebäudes festgestellt hat. Ein positiver Vorbescheid wird angestrebt, sofern eine positive Stellungnahme des Umwelt- und Grünflächenamtes vorliegt.

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Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung)
30.01.2024
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Bezirksvertretung Bochum-Südwest (31. Sitzung)
24.01.2024
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.