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Dinnendahlstraße: Einschränkungen durch (LKW-) Parken (Ergänzung zu Frage 5)

20233242 · Mitteilung der Verwaltung · 17.01.2024 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 17.01.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (29. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Bochum hat im Rahmen einer Mitteilung über die Verkehrsplanung in der Dinnendahlstraße Informationen zur Erweiterung der Tempo-30-Zone bereitgestellt. Hintergrund ist eine Nachfrage aus dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vom April 2023 bezüglich des Fortschritts bei der Überarbeitung des Vorbehaltsnetzes.

Das Tiefbauamt hat die Prüfung der Voraussetzungen für eine entsprechende Anpassung in der Dinnendahlstraße abgeschlossen. In gemeinsamer Abstimmung mit der Polizei wurde festgestellt, dass eine Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone möglich ist. Die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung dazu wurde am 27. November 2023 erlassen.

Nach der Umsetzung dieser Anordnung wird sich die Begrenzung der Geschwindigkeit in der Dinnendahlstraße ändern. Die Tempo-30-Zone wird dann bereits nach wenigen Metern beginnen, sofern man der Straße aus Richtung Dorstener Straße kommend folgt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 119 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (29. Sitzung)
17.01.2024
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur
13.12.2023
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