Schloßstr. 94 - Bauordnung
20233144 · Mitteilung der Verwaltung · 30.01.2024 · Bauordnungsamt
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat über die vorübergehende Änderung der Stellplatzsituation im Bereich der Schloßstraße informiert. Für die kulturellen Einrichtungen „Situation Kunst“, „Kubus“ und „Museum unter Tage“ werden 29 Stellplätze künftig auf der Fläche des ehemaligen Betriebshofes des Friedhofs nachgewiesen.
Bisher waren diese 29 Parkflächen durch eine Baulast auf einem Grundstück östlich der Schloßstraße gesichert. Da dieses Areal jedoch im Bebauungsplan 964 Teil I als Wohnbaufläche definiert ist und dort eine Bebauung vorgesehen ist, kann die Fläche nicht länger für die Stellplätze genutzt werden. Die temporäre Nutzung des ehemaligen Betriebshofes dient dazu, die Versorgung bis zur Umsetzung des Bebauungsplanes 964 Teil II sicherzustellen. Erst mit der Umsetzung dieses Plans wird eine endgültige Zuweisung der Parkflächen möglich sein.
Die vorübergehende Nutzungsänderung erfordert eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgelegten Bestimmung „Grünfläche (öffentlich) Friedhof“. Das Bauordnungsamt hat die beantragte Baugenehmigung sowie die entsprechende Befreiung bereits erteilt.
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