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Antwort der Verwaltung

Ausnahmegenehmigungen für die Beseitigung von Bäumen in der Schonzeit

20233135 13.12.2023 Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 13.12.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (23. Sitzung) · Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion DIE LINKE hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Informationen zu Ausnahmegenehmigungen für die Beseitigung von Bäumen während der Schonzeit angefordert. In einer Antwort der Verwaltung auf die Anfrage aus dem September 2023 erläutert das Umwelt- und Grünflächenamt, dass die Untere Naturschutzbehörde keine Ausnahmegenehmigungen für diesen Bereich erteilt.

Grundlage hierfür ist der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes, der bestimmte Maßnahmen wie Baumfällungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit oder bei akuten Gefahrensituationen als rechtmäßige Ausnahmen ohne Genehmigungspflicht festlegt. Da diese Fälle keine Beantragung erfordern, erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde keine systematische Erfassung dieser Vorgänge.

Infolgedessen liegen der Verwaltung keine statistischen Daten darüber vor, wie viele solcher Maßnahmen in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurden oder zu welchen Zwecken diese erfolgten. Auch über die Anzahl der im Anschluss vorgenommenen Ersatzpflanzungen liegen keine Informationen vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 133 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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