Anpassung Stellplatzsatzung
20233076 · Anregung · 25.01.2024 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat mit der Vorlage 20233076 eine Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Bochum beantragt. Die aktuelle Satzung vom 6. Juli 2022 schreibt für bauliche Anlagen die Schaffung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder vor. Gemäß § 4 Abs. 1 ist in festgelegten Zonen mit überdurchschnittlicher Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr eine Reduzierung der Kfz-Stellplätze um 30 % möglich. Der Paragraph 4 Abs. 4 schließt diese Minderungsmöglichkeit für Fahrradstellplätze jedoch explizit aus.
Die Fraktion regt an, die Regelung des Absatzes 1 auf Fahrradstellplätze auszuweiten und den Absatz 4 zu streichen. Damit soll es auch bei guter Erreichbarkeit durch den öffentlichen Nahverkehr möglich sein, die Anzahl der benötigten Fahrradstellplätze in entsprechenden Zonen um 30 % zu verringern. Als Begründung führt die Vorlage an, dass die derzeitigen Vorgaben für Fahrradstellplätze die Stadtentwicklung erschweren und eine Anpassung der Satzung zur Angleichung an die Regelungen für Kraftfahrzeuge notwendig sei.
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